Bestattungsmöglichkeiten

Sie haben das Recht, Ihr tot- oder fehlgeborenes Kind zu bestatten.

Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Schwangerschaftswoche Ihr Kind geboren wurde oder wie schwer es bei der Geburt war. Gleiches gilt für Kinder, die infolge eines (medizinisch indizierten) Schwangerschaftsabbruchs still geboren wurden.

Die Klinik ist verpflichtet, Sie über Ihr Bestattungsrecht zu informieren und Ihre Wünsche bezüglich der Bestattung schriftlich zu erfassen.

Möchten Sie für die Bestattung Ihres Kindes nicht selbst Sorge tragen, ist das Krankenhaus verpflichtet, eine Bestattung in würdiger Form als anonyme Sammelbestattung durchzuführen. Die Kosten für diese anonyme Sammelbestattung trägt die Klinik.
Die Sammelbestattungen durch die Kliniken erfolgen auf speziellen 'Schmetterlings-Grabfelden'. Für Kliniken im Rhein-Kreis Neuss sind dies die Grabgelder auf den Friedhöfen in Neuss, Dormagen und Grevenbroich. (Hier finden Sie den Lageplan des Grabfelds auf dem Hauptfriedhof Neuss)
Ob sie bei der Sammelbestattung oder einer eventuell angebotenen Trauerfeier anwesend sein können, erfahren Sie in der Klinik z.B. von Pflegenden oder den Klinikseelsorgern.

Möchten Sie für die Bestattung Ihres Kindes selbst Sorge tragen, wenden Sie sich bitte an einen Bestatter Ihres Vertrauens.
Eine solche Einzelbestattung erfolgt auf Ihre Kosten.
Anonyme Einzelbestattungen sind im Rhein Kreis-Neuss nur möglich auf den Schmetterlings-Grabfeldern in Neuss, Dormagen, Kaarst und Jüchen.
Separate Kinderreihengräber gibt es dagegen auf jedem Friedhof.
Eventuell besteht auch die Möglichkeit, Ihr Kind in einem bereits bestehenden Familiengrab zu bestatten.
Näheres zu diesen Bestattungsmöglichkeiten erfahren Sie von Ihrem Bestatter.