Namenseintrag beim Standesamt

Das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsänderungsgesetz – PStRÄndG) wurde am 31. Januar 2013 einstimmig im Deutschen Bundestag beschlossen.
Das bundesweit geltende Gesetz gibt nun auch Eltern von Kindern, die mit einem Gewicht von unter 500 Gramm tot geboren wurden, die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben. Bisher war eine solche Beurkundung nicht möglich.
Das Gesetz sieht auch eine rückwirkende Eintragung vor, vorausgesetzte, die stille Geburt kann anhand von geeigneten Dokumenten nachgewisen werden.