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Liebe Fachkräfte,

im Rahmen Ihrer medizinischen, psychologischen, sozialen, pädagogischen oder seelsorgerischen Tätigkeit haben Sie Kontakt zu Eltern, die von Tot- und Fehlgeburt bzw. dem Tod eines Kindes kurz nach der Geburt betroffen sind oder die nach Pränataldiagnostik vor der schwierigen Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft stehen.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie in Ihrer Arbeit unterstützen könnten.
Hier finden Sie:

  • unsere Begleitungsangebote für betroffene Eltern
  • Informationen über den möglichen psychosozialen Hintergrund Betroffener
  • Fortbildungsangebote
  • einen Hinweis auf die Möglichkeit, auch Fehlgeburten unter 500g beim Standesamt namentlich erfassen zu lassen
  • die für Geburtskliniken geltenden Vorgaben lt. Bestattungsgesetz NRW
  • Angaben zu den Bestattungsmöglichkeiten im Rhein-Kreis Neuss

Bitte schauen Sie sich hier in Ruhe um und nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit uns auf.

Herzliche Grüße

Birgit Ritter und Cordula Harberding
im Namen aller Schmetterlinge


Unsere Begleitungsangebote

Unsere Mitabeiterinnen verfügen über langjährige Erfahrung in der Trauerbegleitung:

  • Elke Swalve
    (Dipl. Psychologin, Kinder-und Jugendlichen Psychotherapeutin)
  • Klaudia Schneider-Schell
    (Dipl.Soz.Päd., Hebamme, Fam.therap.(DGSF), Psychotherap.(HPG))

Wir bieten Eltern kostenlose Trauerbegleitung an

  • nach Tot- und Fehlgeburt
  • nach medizinisch indiziertem Abbruch
  • wenn ein Baby kurz nach der Geburt gestorben ist
  • einzeln und in Gruppen
  • in Neuss und Mönchengladbach

Wir bieten kostenlose Begleitung an

  • für Eltern im Fall von Pränataldiagnostik
  • unabhängig davon, wie sich die Eltern nach medizinischer Indikation entscheiden werden
  • ergänzend zur gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung
  • in Neuss und Mönchengladbach

 Wir finanzieren unsere Angebote aus Spenden und Mitgliedbeiträgen.

Nähere Infos zu unserer Trauerbegleitung incl. Termine finden Sie auf der Seite für Betroffene


Möglicher psychosozialer Hintergrund betroffener Eltern

Dass Geburt und Tod, trotz aller Fortschritte in der Medizin, auch heute noch nah beieinander liegen können, ist werdenden Eltern meist nicht bewusst. Betroffene verschweigen ihre Erlebnisse häufig und auch in den Medien erfährt man nur selten etwas darüber. Viele betroffene Eltern berichten uns, dass Ihnen kein einziger weiterer Fall in Ihrem Umfeld bekannt ist.
In Wirklichkeit gehen Statistiken davon aus, dass in Deutschland pro Jahr ca. 4000 erkannte Schwangerschaften unglücklich enden. In der Generation unserer Eltern und Großeltern war dies sogar noch viel häufiger der Fall. Dennoch scheint es ein Tabu zu sein.
Wenn dann das Unvorstellbare eintritt, fühlen sich viele betroffene Eltern mit ihrer Trauer und ihren Sorgen sehr allein.

Häufig entwickeln Eltern schon im frühen Stadium der Schwangerschaft eine enge Bindung zu ihrem Ungeboenen. Und mit seinem Tod tragen die Eltern nicht nur ihr Kind sondern auch einen Teil ihrer Träume und Zukunftsvorstellungen zu Grabe. Wie sollen sie Worte finden für diesen großen Verlust?
Wie sollen Außenstehende dies nachempfinden können, wo von der Schwangerschaft doch vielleicht 'noch kaum etwas zu sehen war'?

Hinzu kommen in vielen Fällen weitere Fragen, Ängste und Sorgen.
Was ist nur mit uns los, dass uns das vermeintlich 'Einfachste und Natürllichste' nicht gelang: ein gesundes Kind zur Welt zu bringen?
Werden wir je wieder den Mut und die Kraft für eine neue Schwangerschaft aufbringen können? Kann sich das Geschehene wiederholen?
Haben wir uns in der Schwangerschaft nicht richtig verhalten - tragen wir Schuld am Tod des Kindes? Gibt es genetische Ursachen?
Und schließlich fragen sich viele Eltern: Wie sagen wir den Geschwisterkindern, dass ihre Schwester/ ihr Bruder still geboren wurde?

Trotz all dieser möglichen Gedanken und Sorgen müssen die Eltern schon kurz nach der stillen Geburt wichtige Entscheidungen treffen: Soll eine Obduktion gemacht werden? Möchten wir das Kind anschauen? Wo wird das Kind bestattet?

Vielfach sind Sie, das medizinische, psychosoziale und seelsorgerische Personal der Klinik, erste Ansprechpartner.
Viele Fragen und Probleme ergeben sich jedoch erst zeitversetzt. Daher ist es ratsam, den Eltern bereits in der Klinik Informationen zu einer möglichen späteren Begleitung an die Hand zu geben.

Aber z.B. auch Seelsorger in der Gemeinde der Betroffenen, ErzieherInnen oder LehrerInnen der Geschwisterkinder können auf diese Beleitungsangebote hinweisen. Bedarf hierzu besteht bei den Eltern nicht unbedingt sofort nach dem tragischen Ereignis. Vielen Eltern wird erst nach langer Zeit bewusst, dass Sie das Erlebte nicht wirklich verarbeitet haben.

Hier finden Sie einen Flyer mit allen Begleitungsangeboten zum dowload.


Fortbildungsangebote

Fachtag in Kooperation mit dem Familienforum Edith Stein Neuss:
Wie viel Tod und Sterben kann ich er-tragen?

Die Eigenfürsorge in der täglichen Praxis zwischen Leben und Tod.

Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken, ambulanten und stationären Hospize, Altenheime, Pflegeheime und Pflegedienste, der Palliativteams, der Hilfsorganisationen, für Seelsorger und Bestatter.

Leitung:
Uwe Sanneck
Trauerbegleiter, Seelsorger, Erwachsenenbildner, Theater- und Spielpädagoge, Buchautor, Hamburg

Ort:
Willi-Graf-Haus Venloer Straße 68, Neuss

Termin:
Do 30.10.2014
09.00-17.00 Uhr

Kosten:
€ 25,- p.P.

Flyerdownload:
Hier

Und hier geht's direkt zur Anmeldung im Familienforum Edith Stein


Fortbildung: 'Gute Hoffnung- jähes Ende'

Begegnung/ Umgang mit Eltern, deren Kind während der Schwangerschaft, der Geburt oder kurz danach gestorben ist.
Ein Seminar für Hebammen, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern usw., die am Anfang ihrer Berufstätigkeit stehen.

Leitung:
Klaudia Schneider-Schell (Dipl.Soz.Päd., Hebamme, Fam.therap.(DGSF), Psychotherap.(HPG))

Ort:
Inhouse, d.h. wir kommen zu Ihnen in die Einrichtung.

Termin:
nach Absprache.

Kosten:
nach Absprache

Fortbildung: 'Kinderfragen – Kindersorgen'

Anregungen zum Umgang mit Krankheit und Tod in Kindergarten, Schule und Elternhaus

Zielgruppe:
Je nach Ihren Wünschen in Form eines Seminars für ErzieherInnen, PädagogInnen und sonstige Interessierte und/ oder eines Elternabends

Leitung:
Christa Cholewinski (Trauerbegleiterin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendtrauer, Gepr. Psychologische Beraterin, Psychotherapeutin (HPG), Geschäftsführerin des Ortsverbands des Kinderschutzbundes Hilden e.V.)

Ort:
Inhouse, d.h. wir kommen zu Ihnen in die Einrichtung.

Termin:
nach Absprache

Kosten:
Kostenlos, da durch Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert.


Personenstandsgesetz (Änderung vom 31.01.2013)

Das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsänderungsgesetz – PStRÄndG) wurde am 31. Januar 2013 einstimmig im Deutschen Bundestag beschlossen. Das bundesweit geltende Gesetz gibt Eltern von Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden, erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben. Bisher war eine solche Beurkundung nicht möglich.


Bestattungsgesetz NRW (Änderung vom 17.06.2003)

Die Bestattungsgesetze variieren je nach Bundesland. Wir informieren Sie hier über § 14 (2) des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) vom 17. Juni 2003 bezüglich

  • Tot- und Fehlgeburten und Aborte
  • unabhängig vom Gewicht des Kindes und der Schwangerschaftswoche.

Nach diesem Gesetz ist die Einrichtung, in der die Tot- oder Fehlgeburt bzw. der Abort erfolgt, verpflichtet

  • mindestens ein Elternteil auf die Möglichkeit und das Recht hinzuweisen, für die Bestattung selbst Sorge zu tragen
  • die Tot- und Fehlgeburten und die aus einem Abort stammende Leibesfrucht unter würdigen Bedingungen zu sammeln und zu bestatten, in den Fällen, in denen Eltern keine Erklärung abgegeben haben, dass sie selbst für die Bestattung Sorge tragen möchten
  • die Kosten für diese Sammelbestattungen zu tragen

Bestattungsmöglichkeiten im Rhein-Kreis Neuss

Wir haben an der Einrichtung von speziellen Grabfeldern, s.g. Schmetterlingsgrabfeldern, im Rhein Kreis Neuss mitgewirkt, nachdem im September 2003 das derzeit gültige Bestattungsgesetz für NRW in Kraft trat.

Auf diesen Schmetterlingsgrabfeldern können bestattet werden:

  • Tot- und Fehlgeburten unabhängig vom Geburtsgewicht
  • aus einem Abort stammende Leibesfrüchte

Sammelbestattungen auf Kosten der Kliniken erfolgen im Rhein-Kreis Neuss auf den 'Schmetterlingsgrabfeldern' folgender Friedhöfe:

  • Neuss (Hauptfriedhof)
  • Grevenbroich
  • Dormagen

Einzelbestattungen auf Kosten der Eltern sind nach Rücksprache mit Bestattern möglich:

  • anonym auf den 'Schmetterlingsgrabfeldern' der folgenden Friedhöfe:
    • Neuss (Hauptfriedhof)
    • Dormagen
    • Kaarst
    • Jüchen
  • in Kinderreihengräbern auf jedem Friedhof
  • evtl. in bestehenden Familiengräbern

Infomaterial der Initiative Schmetterling Neuss e.V. zum Download

Flyer mit unseren Trauerbegleitungsangeboten

Flyer Vätertrauergruppe

Flyer mit allen unseren Angeboten in Kurzform


Links zum Thema Tot-und Fehlgeburt

Hier geht's zu den Links