Bestattungsmöglichkeiten im Rhein-Kreis Neuss

Wir haben an der Einrichtung von speziellen Grabfeldern, s.g. Schmetterlingsgrabfeldern, im Rhein Kreis Neuss mitgewirkt, nachdem im September 2003 das derzeit gültige Bestattungsgesetz für NRW in Kraft trat.

Auf diesen Schmetterlingsgrabfeldern können bestattet werden:

  • Tot- und Fehlgeburten unabhängig vom Geburtsgewicht
  • aus einem Abort stammende Leibesfrüchte

Sammelbestattungen auf Kosten der Kliniken erfolgen im Rhein-Kreis Neuss auf den 'Schmetterlingsgrabfeldern' folgender Friedhöfe:

  • Neuss (Hauptfriedhof)
  • Grevenbroich
  • Dormagen

Einzelbestattungen auf Kosten der Eltern sind nach Rücksprache mit Bestattern möglich:

  • anonym auf den 'Schmetterlingsgrabfeldern' der folgenden Friedhöfe:
    • Neuss (Hauptfriedhof)
    • Dormagen
    • Kaarst
    • Jüchen
  • in Kinderreihengräbern auf jedem Friedhof
  • evtl. in bestehenden Familiengräbern