Personenstandsgesetz (Änderung vom 31.01.2013)

Das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsänderungsgesetz – PStRÄndG) wurde am 31. Januar 2013 einstimmig im Deutschen Bundestag beschlossen. Das bundesweit geltende Gesetz gibt Eltern von Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden, erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben. Bisher war eine solche Beurkundung nicht möglich.